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AGB

§1 Allgemeines

  1. Für sämtliche Bestellungen gelten nach­ste­hen­de Lieferservice-Bedingungen. Die Lieferservice-Bedingungen gelten durch jede Form der Bestellung und spä­testens mit Entgegennahme der Ware als anerkannt.
  2. Etwaig von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen des Kun­den haben auch dann keine Gültigkeit, wenn das Restaurant Gastro Nilover in Kenntnis dieser ab­wei­chen­den Bedingungen das Rechtsgeschäft ausführt.

§2 Vertragsschluss

  1. Die in den Flyern und auf der Website vom Restaurant Gastro Nilover enthaltenen Offerten stel­len eine Auf­forderung an den Kunden dar, durch Bestellung ein konkretes Kauf­an­ge­bot (Bestellung) zu unter­breiten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu dem im Aushang, im Flyer bzw. auf der Website genannten Preis erwerben zu wol­len. Das Restaurant Gastro Nilover ist berechtigt, die Annahme dieses Vertragsangebotes ent­weder schrift­lich oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.
  3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, bestätigt das Restaurant Gastro Nilover die Be­stel­lung unverzüglich per E-Mail. Die Bestätigung des Zugangs einer Bestellung stellt dabei je­doch noch keine ver­bindliche Annahme der Bestellung dar, kann jedoch mit der An­nahmeerklärung verbun­den werden. Der Vertragstext der Bestellung auf elektroni­schem Weg wird vom Restaurant Gastro Nilover mit den vom Kunden bei Bestellung ge­nannten per­sön­li­chen Daten gespeichert.
  4. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern in dem Flyer beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produktdarstellungen ist das Restaurant Gastro Nilover zur konkreten Preis­be­rech­nung berech­tigt. Der Kunde hat in diesem Fall ein uneingeschränktes Rück­trittsrecht vom Liefer­vertrag.
  5. Die in Flyern beziehungsweise auf der Website oder sonstigen Produkt­dar­stellungen vom Restaurant Gastro Nilover wiedergegebenen Bilder sind symbolisch; die Wa­ren können in Aus­führung, Gestal­tung und Farbe abweichen. Die Qualität der Ware ist im Rahmen des Restaurant Gastro Nilover Service-Systems jedoch stets gewährleistet.
  6. Bestellungen des Kunden können online, per eMail oder mittels Telefax, telefo­nisch und persönlich beim Restaurant Gastro Nilover auf Grundlage dieser Lieferbedingungen aufgegeben werden. Telefonisch und persönlich ist das Restaurant Gastro Nilover innerhalb der Geschäftszeiten zu errei­chen.
  7. Die Kundenbestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs während der Geschäfts­zei­ten bearbeitet, soweit nicht betriebliche Erfordernisse eine abweichende Hand­ha­bung erfordern.
  8. Der Mindestbestellwert steht in Abhängigkeit von der Entfernung zwischen dem Restaurant Gastro Nilover, Werner Hellweg 508, 44894 Bochum und dem Lieferort. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Flyer und dem Internet-Bestellformular.

§3 Lieferung

  1. Das Restaurant Gastro Nilover liefert, solange der Vorrat reicht.
  2. Die Lieferung durch das Restaurant Gastro Nilover erfolgt schnellstmöglich, regelmäßig binnen 30 Minuten. Sämtliche Angaben über die Lieferfrist und/oder einen Lieferzeitpunkt, einschließlich etwaiger Lieferzeitenprognosen sind unverbindlich, soweit nicht aus­nahmsweise Lieferfrist und/oder Lieferzeitpunkt sei­tens dem Restaurant Gastro Nilover ausdrück­lich und schriftlich zugesagt wurden.
    Dies gilt auch für Terminbestellungen des Kunden, deren Verbindlichkeit ausdrücklich und schriftlich durch das Restaurant Gastro Nilover zugesagt werden muss.
  3. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb folgenden Liefergebietes, es sei denn, das Restaurant Gastro Nilover sagt eine Lieferung außerhalb dieses Liefergebietes ausdrücklich und schrift­lich zu: Hildburghausen
  4. Die in den Flyern beziehungsweise auf der Website vom Restaurant Gastro Nilover ge­nann­ten Preise sind Bruttopreise.
  5. Die Kaufpreiszahlung erfolgt bar bei Warenlieferung oder über die Zahlungsanbieter PayPal oder Sofort .
  6. Sollten bei Auslieferung Kunden zum vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Lie­fer­ter­min nicht angetroffen werden, behält sich das Restaurant Gastro Nilover vor, eine Auf­wands­entschä­di­gung zu berechnen. Dieses Recht zur Berechnung einer Aufwands­ent­schädigung besteht auch, wenn eine Auslieferung aus Gründen scheitert, die im Ver­ant­wortungsbereich des Kun­den liegen (Beispiel: defekte Türklingel). Die Höhe der Auf­wands­entschädigung ent­spricht dem Brutto-Bestellwert.

§4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum vom Restaurant Gastro Nilover.

§5 Mängelhaftung

  1. Das Restaurant Gastro Nilover übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie oder sonstige Ga­ran­tien.
  2. Der Kunde wird die Ware bei Übergabe auf äußere Beschädigungen und offensichtliche Feh­ler überprüfen und gegebenenfalls sofort reklamieren. Sollten während des Trans­por­tes Schäden und/oder Verluste auftreten, wird der Fahrer den Kunden direkt und un­ver­züglich unter gleichzeitiger Mitteilung an das Restaurant Gastro Nilover informieren.
  3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung durch Er­satz­lie­fe­rung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde  bei einem nicht un­er­heb­li­chen Mangel vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kauf­preis mindern oder Scha­dens­er­satz geltend machen.
  4. Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind aus­geschlossen, soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.
  5. Das Restaurant Gastro Nilover haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst ent­standen sind; insbesondere ist eine Haftung vom Restaurant Gastro Nilover für entgangenen Ge­winn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.
  6. Soweit die Haftung vom Restaurant Gastro Nilover ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Er­fül­lungs­ge­hil­fen vom Restaurant Gastro Nilover.
  7. Vorstehende (Ziff. 4-6) Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensur­sache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden (Ver­letzung von Leben, Körper, Gesundheit) vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus den §§ 1 und 4 Produkthaftungsgesetz be­sitzt.
  8. Verletzt das Restaurant Gastro Nilover eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig, ist die Ersatz­pflicht vom Restaurant Gastro Nilover auf den typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Scha­den beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, de­ren Erfüllung die ord­nungs­gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst er­mög­licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder das Restaurant Gastro Nilover dem Ver­trags­partner nach dem Vertragsinhalt ge­ra­de zu gewähren hat.

§6 Externe Links, Haftungsausschluss

Das Restaurant Gastro Nilover übernimmt keine Haftung für die mit ihrer Homepage/Website ver­linkten Seiten. Für sämtliche Inhalte, Angaben und Hinweise, die auf den durch Links auf der Homepage/Website vom Restaurant Gastro Nilover erreichbaren Internet-Seiten ent­halten sind, sind aus­schließ­lich die Betreiber beziehungsweise Inhaber dieser Internet­seiten verantwortlich. Dies gilt auch für alle Dienste, Versprechungen und alle sonstigen Mög­lich­kei­ten, die dort ge­nutzt werden können.

§7 Anwendbares Recht

Sämtliche mit dem Restaurant Gastro Nilover geführten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundes­republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäfts­be­zie­hung ist unser Geschäftssitz (Gastro Nilover, Werner Hellweg 508, 44894 Bochum), wenn unser Kunde Kaufmann, juristische Per­son des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§9 Regelungslücke

Haben sich die Vertragsparteien bei einem Vertrag, den beide Seiten als geschlossen an­sehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, tat­säch­lich nicht geeinigt, so ist das Restaurant Gastro Nilover unter Berücksichtigung und in Ergän­zung der getroffenen Vereinbarungen berechtigt, die Regelungslücke unter Berück­sich­tigung der beiderseitigen Interessen nach billigem Ermessen zu schließen.

§10 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages unwirksam, so be­rührt es die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die Parteien sind verpflich­tet, die nich­tige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächs­ten kommt.

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